Steuervorteil

 

Wenn Sie Ihre Kinder in einer KITA betreuen lassen, kommen Sie in den Genuß von höheren Steuervorteilen. Nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung können Betreuungskosten für Kinder bei Alleinerziehenden und Paaren, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben bei Alleinerziehenden steuerlich geltend gemacht werden. Maximal sind zwei Drittel von bis zu 6.000 Euro Kinderbetreuungskosten – also maximal 4.000 Euro – absetzbar. Nur der Rest muss von Ihnen getragen werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater gezielt darauf an, es lohnt sich!